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Kitzler Verlag ist "Autorisierter Bildungspartner" von Austrian Standards

Der Kitzler Verlag wurde als Autorisierter Bildungspartner von Austrian Standards zertifiziert. Dadurch wird die hohe Qualität des angebotenen Lehrgangs zur zertifizierten Zollfachkraft von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle bestätigt. Diese Lehrgänge schließen mit einem Personenzertifikat gem. ISO/IEC 17024 ab. 

Die Zertifizierungsstelle von Austrian Standards überprüft die entsprechenden Lehrgänge auf Konformität zum jeweiligen Zertifizierungsschema. Weiters werden in diesem Zusammenhang Prozesse und Maßnahmen im Bereich Kundenkommunikation, Qualitätssicherung udn Dokumentation auditiert. Nach dem Erst-Audit erfolgt alle zwei Jahre ein Überwachungsaudit.

 

Besuchen Sie unseren Stand beim OÖ Exporttag 2022!

Besuchen Sie den Stand des Kitzler Verlags beim OÖ Exporttag 2022! Hier trifft sich die oberösterreichische Exportwirtschaft. Wir freuen uns auf Sie!

Sie finden uns HIER!

 

 

Ride with passion - Wir unterstützen das Tirol KTM Cycling Team!

Ein junges Radteam und ein etablierter Wirtschaftsverlag, wie geht das zusammen? Sehr gut, wie Verlagsgeschäftsführer Walter Löffler
betont: "Das Tirol KTM Cycling Team ist eine nationale und internationale Kaderschmiede für junge Radsportler, wir sind eine Kaderschmiede
für Zollprofis und Finanzrechtsexperten. Außerdem sind Mut, Wille, Zielorientierung und Ausdauer nicht nur wichtige Erfolgskriterien im Sport,
sondern auch wesentlich für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens."

Zum Artikel in der Tiroler Tageszeitung

 

Wir freuen uns, Ö-Cert-Qualitätsabieter zu sein!

Viel Qualität auf einen Blick – ab sofort sind auch wir Ö-Cert-Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung.

Die österreichweite Anerkennung unserer Qualitätsmaßnahmen hat einen Namen: Ö-Cert. Es legt österreichweit Qualitätsstandards für Erwachsenenbildungorganisationen fest und schafft Transparenz für Bildungsinteressierte und für FördergeberInnen.

 

TOP-AKTUELL: WARENURSPRUNG & ZOLLPRÄFERENZEN/AUSSENHANDEL

Rudolf SCHNABL (BM für Finanzen/ Zollverwaltung)
Artikel entnommen ZTW 01/21

BREXIT: Abkommen EU - Vereinigtes Königreich ab 1.1.2021 - Informationen für die Praxis

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwichen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde im Amtsblatt der EU Nr L 444 am 31. Dezember 2020 veröffentlicht und findet ab 1. Jänner 2021 vorläufig Anwendung. Artikel FINPROV.7 legt klar, dass die Protokolle, Anhänge, Anlagen und Fußnoten dieses Abkommens auch Bestandteil dieses Abkommens sind.

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TOP-AKTUELL: ZOLL / AUSSENWIRTSCHAFT

Stefan HERZIG (Wirtschaftskammer Österreich)
Artikel entnommen ZTW 10/20

Die Zollanmeldung als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke nicht immer geeignet?

Eine falsche Wertangabe macht die Zollanmeldung als Ausfuhrnachweis untauglich!

Warensendungen in Drittländer sind dann frei von österreichischer Umsatzsteuer zu belassen, wenn neben anderen Voraussetzungen ein Nachweis der Ausfuhr in das Drittland erbracht werden kann. Das österreichische Umsatzsteuergesetz 1994 legt mit § 7 Abs. 5 fest, wie die Versendung des Gegenstandes in das Drittlandsgebiet nachzuweisen ist. In erster Linie könnte dies durch Frachtbriefe, Postaufgabescheine oder Konossemente erfolgen.

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TOP-AKTUELL: Zweite erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht
im Zusammenhang
mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2Virus)!

Betreff: SARS-CoV-2Virus/BMF - III/10 (III/10)
Bekanntgabe durch BMF am 16. April 2020 auf Seite https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/644c8741-73ef-434a-80ab-72c776233510/77854.1.1.pdf

Diese Inform ation tritt an die Stelle der Information vom 2 7 . März 2020, GZ 2020 - 0.198.748 ,und ergänztdie
Aussagen
zur Abgabenbefreiung bei der Einfuhr zugunsten von Katastrophenopfern (Punkt 8) und erweitert
sie um Aussagen zum ermächtigten
Ausführer (AEX) – Auskunftsbogen (Punkt 13), zu Zollaussetzungen (Punkt 14)
und zu Verbote n und Beschränkung en (Punkt 1 5 .).   

1. Fristüberschreitungen im Zollverfahren

1.1. Gestellungsfristüberschreitungen im Versandverfahren

Kann eine Gestellungsfrist im Versandverfahren wegen pandemiebedingter Umstände nicht eingehalten werden,
ist Artikel 306 Absatz3 UZK-IA anzuwenden, sofern alle sonstigen Gestellungserfordernisse erfüllt werden.
Die Frist gilt in diesen Fällen als eingehalten.

Artikel 306 Absatz 3 UZK - IA

(3) Hat die Vorlage bzw. Gestellung nach Ablauf der Frist stattgefunden, welche die Abgangszollstelle gemäß
Artikel 297 Absatz 1 gesetzt hat,
gilt die Frist als eingehalten, wenn der Inhaber des Verfahrens oder
der Beförderer der Bestimmungszollstelle gegenüber nachweist,dass er nicht
für die Verspätung verantwortlich ist.

Zur Verfahrensvereinfachung kann, im Falle der pandemiebedingten Fristüberschreitung, eine einfache Erklärung
des Frachtführers oder des Verfahrensinhabers der Bestimmungszollstelle (auch nachträglich) vorgelegt werden.


Beispiel

Versandverfahren MRN …………………………………
Gestellungs - Fristüberschreitung um …. zB 14 Tage 
Als Inhaber des Verfahren s/Frachtführer begehren wir die Anwendung des Artik els 306 Absatz 3 UZK - IA.
Grund:

  • (binnen - ) grenzkontrollbedingter Aufenthalt in … zB Walserberg/Thörl Maglern … von zB 3 Tagen wegen Corona
  • Pandemiebedingter Ausfall an zoll - qualifizierten Personal beim zugelassenen Empfänger. ZB
    Ware am ….. beim zugel assenen Empfänger abgeladen, wegen Quarantäne kein Personal zur Wareübernahme
    beim zugelassenen Empfängern (zB Speditionen). Ware liegt beim zugelassenen Empfänger …
  • Corona - Maßnahmen …

Firma …………………………… Unterschrift

Die Abgangszollstellen berücksichtigen bei der Festsetzung der Gestellungsfristen die pandemiebedingten Umstände
und bemessen diese mit etwa zwei Wochen.

 

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Österreichische  Verkehrszeitung 

VERLAGSTÄTIGKEIT IM DIENST DER ÖSTERREICHISCHEN EXPORTWIRTSCHAFT

Artikel: 11.10.2019 Jahrgang , Heft 33-35/2019

Der Titel zu diesem redaktionellen Beitrag klingt trocken. Aber er bringt die Tätigkeit des Kitzler Verlages auf den Punkt.
Das Wiener Traditionsunternehmen unterstützt heimische Wirtschaftstreibende bei allen komplexen Tätigkeiten rund um
den Außenhandel und glänzt dabei mit großer Kompetenz in den Bereichen Zoll- und Gefahrgutrecht.

WIEN.Bücher, Druckwerke (Formulare, Etiketten), Fachseminare und Inhouse-Schulungen für Außenhandel, Zoll, Transport
und Gefahrgut sind seit bald 100 Jahren die Spezialität des Kitzler Verlages.Dabei geht das Unternehmen mit Firmensitz am       
Gründungsstandort in der Uraniastraße 4 im 1.Wiener Gemeindebezirk stets mit der Zeit.So gibt es mittlerweile eigene Portale
im Internet und Blog-News für die webbasierte Übermittlung von sachdienlichen Informationen in den genannten Themenfeldern.

 

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oevz