Bildungsförderung

Die Kitzler Verlag GmbH ist nach ISO 9001, ISO 21001 und Ö-Cert zertifiziert. Daher können Sie je nach individuellen Umständen für Ihre Kurskosten für berufiche Umschulung, Aus- und Weiterbildung sowie den Wiedereinstieg Fördergelder beziehen.

 

Gern unterstützen wir Sie beim Ansuchen um Förderung Ihrer Weiterbildung. Grundsätzlich ist jene Förderstelle im jeweiligen Bundesland für Ihr Ansuchen zuständig, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. 

Einen akutellen, generellen Überblick über Bildungsförderung in Österreich finden Sie unter:

http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung/

 

 

Wir haben uns bemüht, Ihnen hier einen Überblick über die österreichischen Stellen aufzulisten, die unsere Seminare und Lehrgänge im Rahmen Ihrer Förderprogramme unterstützen. 
Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierung keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen können.


AMS


Für persönliche Förderungsmöglichkeiten und Förderung von Qualifzierungsmaßnahmen kontaktieren Sie bitte vor Seminarbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS.

http://www.ams.or.at


WIEN


WAFF-Wiener ArbeiterInnen Förderungsfonds

Mehrere unterschiedliche Förderprogramme ermöglichen die berufliche Aus- und Weiterbildung von Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.

http://www.waff.at


NIEDERÖSTERREICH


NÖ Bildungsförderung
Abhängig von Ihrem monatlichen Einkommen kann eine Bildungsförderung in der Höhe von 20%, 40%, 60% oder 80% in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Unseren elektronischen Code für die Signatur von Förderungsanträgen stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.

https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html


OBERÖSTERREICH


OÖ Bildungskonto
Je nach Ihren individuellen Voraussetzungen werden 30% bzw. 60% des Kursbeitrags gefördert, wobei der/die Teilnehmer/in Ihren Hauptwohnsitzin Oberösterreich haben muss.

http://www.land-oberoesterreich.gv.at


SALZBURG


Salzburger Bildungscheck
Es werden gemäß Ihren individuellen Voraussetzungen 50% bzw. 80% der Kurskosten übernommen. Grundlegende Voraussetzung der Inanspruchnahme ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg

https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/bildungsscheck.aspx


BURGENLAND


Burgenland - Referat Förderwesen
Es werden gemäß der jeweiligen Voraussetzungen und Thema des Kurses 50%, 60%, 75% und sogar bis zu 100% der Kurskosten übernommen.

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/


TIROL


Tiroler Bildungsgeld
Für den Besuch förderfähiger Kurse können im Rahmen von "Bildungsgeld-update" 30% Basisförderung für die Kurskosten beantragt werden.

https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/bildungsgeld-update/


STEIERMARK


Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. SFG
Im Rahmen des Programms "Erfolgs!Kurs" können bis zu EUR 2.500,- Förderung pro Antrag gewährt werden. 

https://www.sfg.at/foerderungen/


KÄRNTEN


Bildungsförderung Kärnten
Die maximale Förderhöhe beträgt 50% der Kurskosten bei einer Veranstaltung ab 16 Unterrichtseinheiten.

s. Ríchtlinie zur Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des Territorialen Beschäftigungspakets

 

VORARLBERG


Bildungszuschuss
Die Förderhöhe beträgt 25% Prozent der Kurskosten. Voraussetzung dafür ist ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Das Mindestausmaß der Fortbildung sind 80 Unterrichtseinheiten, sollte dies nicht zutreffen, wird individuell entschieden.

https://www.bildungszuschuss.at/