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Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten
Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten für ADR (Straße) & RID (Schiene)
Mit Prüfung und Zertifikat des Verkehrsministeriums!
Gemäß § 11 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) haben Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfassen, einen Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragter) zu benennen.
Der Gefahrgutbeauftragte muss Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises von einem mittels Bescheid anerkanntem Schulungsvreranstalter sein. Zur Erlangung des Nachweises muss der Bewerber eine Schulung erhalten, die durch das Bestehen einer kommissionellen Prüfung nachgewiesen wird.
Der Nachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird automatisch verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises im letzten Jahr vor dessen Ablauf an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat. Nach Ablauf dieses Nachweises muss eine weitere Erstausbildung absolviert werden!
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen:
Mag. Tanja Brunelik
Seminarorganisation
T +43 1 713 53 34 DW 16
F + 43 1 713 53 34 DW 85
tanja.brunelik@kitzler-verlag.at

ÖBB - Rail Cargo Austria

Selbstständiger Gefahrgutbeauftragter
- Zukünftige Gefahrgutbeauftragte
- Personen, deren Ausbildung oder Auffrischung fünf Jahre zurückliegt
- Juristen